Hausordnung
Liebe Vereinsmitglieder, Freunde und Gäste, wir möchten, dass ihr euch in unserem
Dorfgemeinschaftshaus wohlfühlt und hier schöne und interessante Zeiten erlebt.
Dazu ist es erforderlich, dass wir uns an ein paar Regeln halten. Bitte seht diese notwendigen Regeln nicht
als Einschränkung eurer Entfaltungsmöglichkeiten an, sondern als “Regeln des Zusammenlebens”, die uns
helfen, klare Verhältnisse zu schaffen!
Das Dorfgemeinschaftshaus wird vom Verein “Bürgerhaus Gemeinde Sengwarden e. V.” (Träger) betrieben
und steht grundsätzlich allen Menschen offen. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des Vereins
kann aber auf die Vereinsmitglieder begrenzt werden.
Neben Veranstaltungen, die der Verein selbst organisiert, wird auch anderen Veranstaltern (Mietern) die
Möglichkeit gegeben, die Räume zu mieten und zu nutzen. Mieter können z. B. Vereine, Gruppen, Firmen,
Organisationen und auch Privatleute sein.
Als Veranstaltungsarten kommen Versammlungen, Schulungen, Workshops, Vorträge, Ausstellungen,
Ehrungen, und Feiern infrage, die von ihrer Art geeignet sind, ohne unzumutbare Störung der
Nachbarschaft durchgeführt werden zu können!
Wir wünschen euch viel Spaß in unserem Hause!
Der Vorstand
§ 1 – Allgemeine Nutzungs-Bestimmungen
1. Das Dorfgemeinschaftshaus und die im Haus vorhandenen Einrichtungsgegenstände dürfen nur für
den vorgesehenen Zweck benutzt werden. Die Benutzung von Einrichtungsgegenständen außerhalb
des Hauses ist nicht gestattet.
2. Die Einrichtung und alle benutzten Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und nach Benutzung
wieder sauber und ordentlich an den vorgesehenen Platz zurückzustellen.
3. Eventuelle Schäden oder Beschädigungen sind dem Träger oder beauftragten Personen
unverzüglich zu melden. Alle Verursacher haften für den von ihnen angerichteten Schaden.
4. Das Rauchen ist im Dorfgemeinschaftshaus nicht gestattet.
5. Nicht gestattet ist das Mitbringen von Hunden oder anderer Haustieren (Schutz für Allergiker).
6. Das Abstellen von Fahrrädern auf der Terrasse ist nicht gestattet.
7. Das Befahren des Parkplatzes muss nach 22:00 Uhr auf das absolut Notwendige beschränkt
werden.
§ 2 Nutzbare Räume und Bereiche des Hauses
1. In unserem Dorfgemeinschaftshaus stehen derzeit zwei Räume für die Durchführung von
Veranstaltungen zur Verfügung. Das sind der Thekenraum (Raum_1) für bis zu 30 Personen und der
Mehrzweckraum (Raum_2) für bis zu 60 Personen.
2. Im Hause sind ein Behinderten-WC/Damen-WC und ein Herren-WC vorhanden. Für die
Anfangsphase steht bei größeren Veranstaltungen noch ein Toilettenwagen zur Verfügung.
3. Alle sonstigen Räume des Gebäudes dürfen derzeit nur als Lager benutzt werden und sind für die
Öffentlichkeit nicht zugänglich!
4. Die zum Raum_1 gehörende Terrasse darf nur bis maximal 22:00 Uhr für Veranstaltungen genutzt
werden. Sie darf danach noch mit Zugang über den Haupteingang als Raucherzone benutzt werden,
wobei die Lärmentwicklung durch Gespräche auf ein Minimum zu reduzieren ist.
5. Nach 22:00 Uhr müssen die Terrassentüren, Nebeneingangstüren und Fenster zum Zwecke des
Lärmschutzes geschlossen bleiben. Im Hause ist dann Zimmerlautstärke einzuhalten.
6. Der Parkplatz und der Außenbereich an der Straßenseite des Hauses, dürfen ohne ausdrückliche
Erlaubnis des Vorstandes nicht für Veranstaltungen genutzt werden. Gleiches gilt für die ehemalige
Tenne des Hauses.
§ 3 Vermietung von Räumlichkeiten
1. Die Vermietung/Überlassung von Räumlichkeiten erfolgt mit schriftlichem Mietvertrag, durch
dessen Unterzeichnung der Mieter/Nutzer diese Hausordnung und die Gebührenordnung
anerkennt.
Davon abweichende, individuelle Absprachen können nur mit dem Träger oder dessen
Beauftragten vorgenommen werden und bedürfen der Schriftform.
2. Der Mieter/Unterzeichnende ist dem Verein gegenüber verantwortlich und muss während der
gesamten Veranstaltung anwesend sein.
3. Die Nutzung der Räumlichkeiten darf das für solche Räume allgemein geltende Maß nicht
übersteigen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räume, die Einrichtung und alle zur
Verfügung gestellten Sachen schonend behandelt werden.
Bei der Anbringung von Dekorationen oder ähnlichen Utensilien dürfen Decken und Wände nicht
beschädigt werden. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die über das normale
Maß der Abnutzung hinausgehen, ist der Mieter/Nutzer in vollem Umfang haftbar.
4. Der Mieter stellt sicher, dass alle geltenden gesetzlichen Vorschriften für Veranstaltungen
eingehalten werden, insbesondere ist darauf zu achten, dass die maximale Personenzahl nicht
überschritten wird, das Jugendschutzgesetz Beachtung findet, dass Flucht- und Rettungswege frei
zugänglich sind und der allgemeine Brandschutz beachtet wird.
5. Vereinsmitglieder erhalten günstigere Konditionen (siehe Gebührenordnung). Sie dürfen
Veranstaltungen für sich und ihre in Hausgemeinschaft lebenden Kindern bis zu 17 Jahren buchen.
Die Buchung von Räumen für sonstige Verwandte, Bekannte, Arbeitskollegen, etc. zu vergünstigten
Konditionen ist nicht möglich!
6. Aus wichtigen Gründen, z. B. bei zu erwartenden Störungen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung durch die geplante Veranstaltung, kann die Gestattung zurückgenommen oder
eingeschränkt werden.
Das gilt auch bei nicht ordnungsgemäßer Nutzung der Räumlichkeiten, insbesondere bei einem
Verstoß gegen diese Hausordnung.
7. Der Mieter ist verpflichtet, erforderliche behördliche und sonstige Genehmigungen für die
Durchführung seiner Veranstaltung rechtzeitig eigenständig und auf eigene Kosten anzufordern.
Das gilt insbesondere auch bei allen Veranstaltungen mit musikalischer Untermalung für die GEMAGebühr!
§ 4 Darreichung von Speisen
1. Die Zubereitung von Speisen im Hause ist aufgrund fehlender Voraussetzungen derzeit leider nicht
möglich. Bei Bedarf können Mieter/Nutzer Speisen über einen Catering-Service reichen lassen.
2. Abweichend davon können Geschirr und Besteck für Tee-/Kaffeetafeln und Zusammentreffen von
Gruppen mit geringerer Teilnehmerzahl (z. B. Besprechungen, Versammlungen, etc.), soweit
vorhanden, vom Haus gestellt und anschließend auch gereinigt werden. Der Service muss bei
Anmeldung der Veranstaltung vereinbart werden.
3. Beim Umgang mit Lebensmitteln sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
§ 5 Nutzungszeiten
1. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist möglich in den nachstehenden Zeiten:
montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr
freitags und samstags von 9:00 Uhr bis 23:00 Uhr
sonntags von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr
2. Davon abweichende Nutzungszeiten können in Ausnahmefällen mit dem Träger vereinbart werden.
Sie bedürfen der Schriftform!
3. Vermietete Räume müssen spätestens 1 Stunde nach Ende der vereinbarten Nutzungszeit von allen
Gästen verlassen sein.
§ 6 Nutzungsplan
1. Der Träger erstellt einen Nutzungsplan in dem die Nutzungszeiten der Mieter/Nutzer festgehalten
sind. Die vereinbarten Nutzungszeiten sind einzuhalten, die Nichtnutzung vereinbarter Zeiten muss
umgehend gemeldet werden, um den Raum bei Bedarf anderweitig vergeben zu können.
2. Gebuchte Nutzungszeiten dürfen vom Mieter/Nutzer nicht eigenmächtig an Dritte weitergegeben
werden!
§ 7 Hausrecht
1. Das Hausrecht obliegt allein dem Träger, speziell den Vorstandsmitgliedern und den vom Vorstand
beauftragten Personen. Diese Personen haben auch zu Veranstaltungen anderer Mieter/Nutzer ein
uneingeschränktes Zugangsrecht zu den genutzten Räumen. Allen Anordnungen dieser Personen ist
Folge zu leisten.
2. Nutzer, die als Selbstversorger das Haus komplett mieten oder denen die Schlüsselgewalt
übertragen wird, erhalten damit für den Zeitraum ihrer Veranstaltung ein temporäres Hausrecht
und haben dafür Sorge zu tragen, dass sich nur von ihnen eingeladene Gäste im Hause aufhalten.
Diese Hausordnung wurde am 03.08.2021 vom Vorstand beschlossen und trat unmittelbar in Kraft.
Der Vorstand